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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Hombruch e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an den Schwimm- und Rettungsschwimmkursen sowie Breitensportangeboten der DLRG Ortsgruppe Dortmund Hombruch e.V.:

1. Veranstalter und Lehrgangsleitung

Grundsätzlich ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Dortmund Hombruch e.V., vertreten durch die Lehrgangsleitung. Diese wird durch die Vorsitzenden der Ortsgruppe gemäß §26 BGB und die Technische Leitung gebildet. Letztere ist für das Kursgeschäft verantwortlich und primärer Ansprechpartner für Belange des Kursgeschäftes. Die Lehrgangsleitung ist mit der Durchführung des Kursangebotes beauftragt und kann Aufgaben, insbesondere der Beaufsichtigung der Teilnehmenden, an entsprechend qualifizierte Helfende delegieren.

2. Lehrgangsort und Kursgeschäft

Das Kursangebot findet grundsätzlich im Hallenbad Hombruch, Deutsch-Luxemburger Str. 63, 44225 Dortmund, statt. Teile des Kursangebotes (z.B. Theorieeinheiten) können an abweichenden Lehrgangsorten stattfinden. Die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen gelten sinngemäß auch dort. Das Kursgeschäft des Veranstalters wird gebildet durch das zum Teil wechselnde Kursangebot von Schwimm- und Rettungsschwimmkursen sowie Breitensportangebote. Der Veranstalter ermöglicht, nach erfolgter Anmeldung, die Teilnahme an den jeweiligen Kursen unter den unten genannten Bedingungen. Ein Kurs besteht aus einzelnen Kurseinheiten.

3. Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Anmeldung

Anmeldungen sind nur wie in der Ausschreibung der Schwimmkurse beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Veranstalters gestattet. Mit der Anmeldung erkennen die/der Teilnehmerin/Teilnehmer bzw. ihrer/seiner gesetzlichen Vertretung die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Minderjährige Teilnehmende haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zum Lehrgang oder zur Veranstaltung mitzubringen, sofern diese nicht mit der Erstanmeldung/Verlängerung abgegeben wurde. Die Anmeldung und damit die Teilnahme ist personengebunden und nicht übertragbar. Mit der Anmeldung wird eine Teilnehmerkarte ausgehändigt auf der der Kurs für den die Anmeldung durchgeführt wurde mit Kurszeit vermerkt ist. Die Teilnahme ist nur für diesen Kurs zur genannten Zeit möglich.

3.2 Verlängerung von und Vergabe von freien Plätzen, Zustandekommen eines Vertrages

Für bestehende Karten wird in der Regel eine Verlängerungsmöglichkeit eingeräumt. Diese kann ausschließlich am achten und neunten Kursabend in Anspruch genommen werden. Nicht verlängerte Karten gehen automatisch nach jedem neunten Kursabend in die Vergabe freier Plätze am zehnten Kursabend über. Eine nachträgliche Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

Jede Verlängerung begründet einen neuen Vertrag zwischen dem Veranstalter und der/dem Teilnehmerin/Teilnehmer bzw. ihrer/seiner gesetzlichen Vertretung. Beide Parteien genießen bei jeder Verlängerung die volle Vertragsfreiheit. Sowohl Veranstalter als auch Teilnehmerin/Teilnehmer können, ohne Angabe von Gründen, die Verlängerung eines Platzes ablehnen. Ein Gewohnheitsrecht ist auch nach mehrfacher Verlängerung eines Platzes ausgeschlossen.

Die Vergabe freier Plätze für den Folgekurs erfolgt am zentralen Anmeldetermin. Es gilt das Windhundprinzip, Plätze werden also in zeitlicher Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die erfolgreiche Anmeldung auf einen freien Platz begründet einen Vertrag zwischen dem Veranstalter und der/dem Teilnehmerin/Teilnehmer bzw. ihrer/seiner gesetzlichen Vertretung.

Die Vertragslaufzeit entspricht, soweit nicht anders angegeben, jeweils der Dauer eines Kurses (in der Regel zehn Kurseinheiten) und endet mit dem Ende der letzten Kurseinheit des jeweiligen Kurses.

Verlängerung und Vergabe freier Plätze erfolgen, soweit in der Ausschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, in Präsenz. Die Orte, Daten und Zeiten werden in der Ausschreibung oder auf der Ortsgruppenwebsite bekannt gegeben.

3.3. Teilnahme- und Prüfungsgebühren

Für die Teilnahme sind bei Anmeldung und jeder Verlängerung Teilnahmegebühren zu entrichten. Maßgeblich sind die bei der Anmeldung bzw. Verlängerung angegebenen Gebühren. Der Veranstalter kann für Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Dortmund-Hombruch e.V. vergünstigte Teilnahmegebühren vorsehen. Die Gebühren verstehen sich als Gebühren zur Teilnahme an einem Schwimm- oder Rettungsschwimmkurs oder Breitensportkurses. Schwimm- und Rettungsschwimmkursen bereiten auf das Ablegen eines bestimmten Schwimm- oder Rettungsschwimmabzeichen vor.

Für das Ablegen von Schwimm- oder Rettungsschwimmabzeichen werden gesonderte Prüfungsgebühren fällig. Die Prüfungsgebühr beinhaltet das Abnehmen der Prüfung, das Ausstellen der jeweiligen Urkunde, die Kosten für diese und ein Stoffabzeichen zur abgelegten Prüfung.

3.4 Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind bei Anmeldung oder Verlängerung in bar zu entrichten, soweit dies nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

3.5 Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und im Vorfeld der Veranstaltung in Textform (z.B. per E-Mail) oder zur ersten Kurseinheit jeweils unaufgefordert nachzuweisen. Werden die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt ist eine Teilnahme am Kurs ausgeschlossen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet. Die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühren ist eine Teilnahmevorraussetzung. Für die Teilnahme am Kursangebot Frühschwimmer ist eine abgelegte Seepferdchenprüfung eine Teilnahmevorraussetzung. Selbes gilt für die Teilnahme am Kurs zur Vorbereitung auf das Schwimmabzeichen in Bronze, erwachsene Teilnehmende können alternativ durch das Ablegen der Übungen für das Seepferdchen die Teilnahmevorraussetzung erbringen. Für die Teilnahme an den Kursen zur Vorbereitung auf die Schwimmabzeichen in Silber und Gold ist jeweils der Nachweis einer abgelegten Prüfung zum jeweils vorhergehenden Schwimmabzeichen (Bronze bei Silber, Silber bei Gold) eine Teilnahmevorraussetzung. Für die Teilnahme an den Trainingsgruppen I und II ist die Mitgliedschaft in der Ortsgruppe eine Teilnahmevorraussetzung, für die Trainingsgruppe I weiter der Nachweis einer Abgelegten Prüfung zum Juniorretter, für die Trainingsgruppe II der Nachweis einer abgelegten Prüfung zum deutschen Rettungsschwimmabzeichen Bronze. Außerdem ergeben sich Teilnahmevorraussetzungen aus der Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen, diesen Teilnahmebedingungen und aus der jeweiligen Ausschreibung.

3.6 Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu einem Tag nach Vertragsschluss erfolgen (Rücktrittsfrist). Fällt dieses Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag verschiebt sich das Fristende bis zum nächsten Werktag. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich, dies gilt auch bei teilweiser Inanspruchnahme. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (abzüglich bereits an Dritte abgeführte Gebühren und Kosten für bereits beschaffte Materialien) erstattet. Die Abmeldung bedarf der Textform, das Eingangsdatum ist zur Erfüllung der Frist maßgeblich. Der elektronische Weg (z.B. per E-Mail) ist ausdrücklich zugelassen. Nach verstreichen der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Veranstalter möglich.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zur Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren. Eine Erstattung von Gebühren erfolgt auf dem Weg, auf dem sie gezahlt wurden, Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich.

3.7 Lehrgangsabsage

Der Veranstalter behält sich vor, Schwimm- und Rettungsschwimmkurse und Breitensportangebote bis zur ersten Kurseinheit jedes Kurses abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen, teilweise oder komplette Schließung des Veranstaltungsortes oder Ereignisse höherer Gewalt wie schweres Unwetter oder Pandemie eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, die eine Durchführung verhindern. Dies können unter anderem, aber nicht abschließend, Ereignisse höherer Gewalt wie schweres Unwetter oder Pandemie aber auch die komplette oder teilweise Schließung des Veranstaltungsortes durch den jeweiligen Betreiber sein. In solchen Fällen behält sich der Veranstalter ebenfalls das Recht vor, Veranstaltungen oder Teile davon (z.B. einzelne Kurseinheiten) auch kurzfristig abzusagen und anstelle einer teilweisen Erstattung gezahlter Teilnahmegebühren die Durchführung der ausgefallenen Veranstaltungsteile für einen späteren Zeitpunkt vorzusehen. Hierzu ist eine Mitteilung auf der Website der Ortsgruppe ausreichend.

3.8 Gesundheitszustand

Als weitere Teilnahmevoraussetzung kann an eine Aussage zum Gesundheitszustand, bspw. in Form einer Selbsterklärung oder einer ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung, gefordert werden. In jedem Fall empfehlen die Veranstalter eine ärztliche Grunduntersuchung bzw. Konsultation vor der Teilnahme. Gleiches gilt für die weitere Teilnahme bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes.

Bei akuter Krankheit ist die Teilnahme ausgeschlossen. Weiter sind Personen von der Teilnahme ausgeschlossen, die unter dem Einfluss von Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Auch von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme unter der Wirkung von Medikamenten stehen, die eine sichere Teilnahme an der Kurseinheit negativ beeinflussen können.

Bei Schwangerschaft ist die weitere Teilnahme grundsätzlich nur nach vorheriger ärztlicher Konsultation möglich.

3.9 Teilnahme bei Behinderung oder chronischer Krankheit

Behinderungen und chronische Krankheiten, welche im Kontext der Veranstaltungsteilnahme relevant sein können, sind bei der Anmeldung mitzuteilen. Der Veranstalter bemüht sich, allen Menschen gleichermaßen den Zugang zu seinem Kursangebot zu ermöglichen. Falls besondere Betreuungsanforderungen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit existieren kann nicht versichert werden, dass jederzeit entsprechend qualifizierte Helfende verfügbar sind. Der Veranstalter kann die Teilnahme behinderter oder chronisch kranker Menschen an besondere Voraussetzungen knüpfen. Diese können zum Beispiel, aber nicht erschöpfend, die dauerhafte Anwesenheit einer Betreuungsperson in der Schwimmhalle oder ein ärztliches Attest sein, welches die Unbedenklichkeit der Teilnahme bescheinigt.

Werden Behinderungen oder chronische Krankheiten bei der Anmeldung verschwiegen und zeigen sich diese als für die Veranstaltungsteilnahme relevant, kann die weitere Teilnahme auch während des laufenden Kurses an das Erfüllen besonderer Voraussetzungen geknüpft oder die/der Teilnehmerin/Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kursangebot ausgeschlossen werden. Eine Erstattung von gezahlten Gebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3.10 Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind von der/dem Teilnehmerin/Teilnehmer selbst zu tragen.

3.11 Prüfungsordnung

Mit der Anmeldung/Verlängerung erkennt die/der Teilnehmerin/Teilnehmer bzw. ihre/seine gesetzliche Vertretung die Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen der DLRG in der jeweils gültigen Fassung an. Das Kursangebot wird nach dieser Prüfungsordnung durchgeführt. Prüfungen werden nach Maßgabe dieser Prüfungsordnung abgenommen.

3.12 Datenspeicherung

Durch die Anmeldung/Verlängerung erklären sich die/der Teilnehmerin/Teilnehmer bzw. ihre/seine gesetzliche Vertretung mit der Be- und Verarbeitung ihrer/seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden. Die Daten dürfen elektronisch verarbeitet werden. Dazu dürfen auch Systeme externer Anbieter, bspw. des DLRG Bundesverbandes (z.B. Internet-Service-Center und DLRG Manager) oder des DLRG Bezirks Dortmund e.V. zum Einsatz kommen. Dies schließt auch die Speicherung der Daten auf diesen Systemen ein. Daten über die Teilnahme an der Veranstaltung und im Rahmen dessen erworbener Qualifikationen und Nachweise werden zehn Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet bzw. gelöscht.

4. Durchführung der Veranstaltung, Verhalten am Lehrgangsort

4.1. Hausrecht, Zutritt zum Lehrgangsort

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus, die/der Teilnehmerin/Teilnehmer bzw. ihre/seine gesetzliche Vertretung erkennen dieses vollumfänglich an. Der Zutritt zum Lehrgangsort wird nur der/dem Teilnehmerin/Teilnehmer und einer Begleitperson gewährt. Um Zutritt zu erhalten bedarf es weiter der bei Anmeldung/Verlängerung ausgehändigten Teilnehmerkarte, die gleichzeitig die Eintrittskarte darstellt. Diese ist dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen bei Eintritt vorzuzeigen. Andernfalls kann der Eintritt verwehrt werden.

4.2 Bekleidung

Alle in der Schwimmhalle anwesenden Personen müssen Bade- oder Sportbekleidung tragen. Die Teilnahme an den Kursen im Schwimmbecken ist nur in Badebekleidung möglich. Vom Badbetreiber gemachte Vorgaben zur Badebekleidung sind einzuhalten. Bei unzureichender Bekleidung ist eine Teilnahme, zumindest an Teilen der Kurseinheiten, nicht möglich.

4.3 Umkleidemöglichkeiten

Für die Teilnehmenden der ersten drei Kursstunden (umfassend alle Kurse mit Startzeit vor 20 Uhr) stehen die Sammelumkleidekabinen gemäß Beschilderung im Hallenbad zur Verfügung. Diese können 15 Minuten vor Beginn der jeweiligen Kurseinheit betreten werden. Grundsätzlich stehen die Einzellumkleidekabinen den Teilnehmenden der genannten Kurse nicht zur Verfügung. Ausgenommen davon sind Teilnehmende des Eltern- und Kindkurses, bei dem sich die Begleitpersonen ebenfalls umkleiden müssen.

4.4 Wertgegenstände

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch ihn oder durch Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachte Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen.

4.5 Gefahrenübergang und Aufsichtspflicht über Minderjährige

Für die Durchführung des Kursangebotes übernimmt der Veranstalter, bzw. durch ihn bestimmte, geeignete Personen, die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende. Der Gefahrenübergang vollzieht sich mit Betreten der Schwimmhalle. Im Umkleide- und Duschbereich obliegt die Aufsichtspflicht noch den Erziehungsberechtigten. Sind Erziehungsberechtigte in Ausnahmefällen in der Schwimmhalle anwesend, so tragen Sie auch dort die Aufsichtspflicht.  Während der Kurseinheiten müssen Erziehungsberechtigte durchgehend unter einer bei der Anmeldung angegebenen Telefonnummer erreichbar sein. Minderjährige Teilnehmer/innen müssen jederzeit durch Erziehungsberechtigte abgeholt werden, wenn dies durch den Veranstalter verlangt wird. Dies kann beispielsweise bei Krankheit, Fehlverhalten oder Eigen- bzw. Fremdgefährdung notwendig werden.

4.6 Anwesenheit von Begleitpersonen

Die Anwesenheit von Begleitpersonen (z.B. Erziehungsberechtigten) während der Kurseinheiten in der Schwimmhalle ist ausgeschlossen. Ausnahmen (z.B. aus medizinischen Gründen, zum Bringen/Abholen von Teilnehmer/innen) können durch den Veranstalter zugelassen werden. Eine dauerhafte Ausnahme ist für die Teilnahme am Eltern- und Kindkurs gegeben. Hier muss zusätzlich zum angemeldeten Kind eine Begleitperson in der Halle anwesend sein und aktiv im Wasser am Kurs teilnehmen.

4.7 Prüfungen, Urkunden und Abzeichen

Der Veranstalter ermöglicht das Ablegen von Prüfungen während eines Kurses, kann den Zeitraum für das Ablegen von Prüfungsleistungen aber z.B. auf die letzten 3 Kurseinheiten einschränken. Abzeichen und Urkunden über im Rahmen der Kurse nach der jeweils gültigen Prüfungsordnung abgelegte Prüfungen werden erst nach vollständigem Entrichten der Teilnahme- und der Prüfungsgebühren ausgehändigt.

4.8 Wechsel des Schwimm- oder Rettungsschwimmkurs

Der Veranstalter bemüht sich, nach Ablegen einer Prüfung, den Wechsel in den auf die nächst höhere Prüfung vorbereitenden Schwimm- oder Rettungsschwimmkurs zur nächsten Verlängerung des Kursplatzes anzubieten, sichert dies jedoch nicht zu. Der Wechsel in einen auf eine andere Prüfung vorbereitenden Schwimm- oder Rettungsschwimmkurs während der Laufzeit eines Schwimmkurses bedarf der Zustimmung des Veranstalters und seiner/seines Vertragspartnerin/Vertragspartners.

5. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Bild-, Film- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.Ä.) sowie für Fortbildungszwecke zu nutzen. Die/der Teilnehmerin/Teilnehmer bzw. ihre/seine gesetzliche Vertretung ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie/er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn in Textform widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahmen, die nicht durch den Veranstalter angefertigt werden, bedürfen der Zustimmung durch den Veranstalter.

6. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Schwimm- und Rettungsschwimmkurse sowie Breitensportangebote der DLRG Ortsgruppe Dortmund-Hombruch e.V.. In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den hier genannten aufgeführt gelten die Bedingungen der Ausschreibung. Diese Teilnahmebedingungen treten zum 12.03.2024 in Kraft und ersetzen für nach diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge alle bis dahin geltenden Teilnahmebedingungen.

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